Infothek
Keine Diskriminierung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.
mehrEinstufung aufgrund bisheriger Bebauung und Nutzung der Immobilie als Einfamilienhaus ausschlaggebend für Maklerprovision
Die Einstufung einer Immobilie bzgl. der Maklerprovision bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung. Wie der Käufer die Immobilie künftig nutzen will, spielt keine Rolle.
mehrWeiterführung eines Betriebs in Form einer Betriebsverpachtung kann ausnahmsweise für erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich sein
Die Weiterführung eines Betriebs in Form einer Betriebsverpachtung kann ausnahmsweise für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich sein, wenn das Betriebsgrundstück unter unschädlicher gewerbesteuerlicher Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im Rahmen der Vermögensverwaltung überlassen wird und die einzige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.
mehrBauunternehmen kann die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht wegen unvorhersehbarer Materialpreissteigerungen verweigern
Ein Bauunternehmen kann die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht unter Verweis auf unvorhersehbare Materialpreissteigerungen verweigern, wenn es eine Formularklausel in den Bauvertrag eingebracht hat, die ihm eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht. Eine solche Klausel ist unwirksam.
mehrZur mehrfachen Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
Das Finanzgericht Düsseldorf musste entscheiden, ob ein Einzelunternehmer einen einheitlichen Gewerbebetrieb oder mehrere separate Gewerbebetriebe führt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
© Albrecht Schmadtke | 2020