Infothek
Auch bei Verwendung eines ungewöhnlichen Schreibpapiers wirksames Testament
Wenn ein Erblasser zur Erbeinsetzung ein ungewöhnliches Schreibpapier verwendet hat, spricht dies für sich genommen nicht für einen fehlenden Testierwillen. Auch ein Bestellzettel kann damit ein wirksames Testament darstellen, zumal wenn der Erblasser Besitzer einer Gaststätte war.
mehrPreisgeld aus Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung ist kein Einkommen
Das Preisgeld aus dem Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung ist nicht einkommensteuerbar. Es besteht kein ausreichender Zusammenhang zwischen der freiberuflichen Tätigkeit des Künstlers und dem Preisgeld, denn das Preisgeld ist keine Gegenleistung für ein künstlerisches Werk.
mehrZerstörtes Vertrauensverhältnis aufgrund eines zerrütteten Mietverhältnisses - Fristlose Kündigung durch Vermieter nur bei Verschulden des Mieters gerechtfertigt
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Mietvertragsparteien aufgrund einer Zerrüttung zerstört ist, rechtfertigt dies nur dann die fristlose Kündigung durch den Vermieter, wenn feststeht, dass die Zerrüttung durch ein pflichtwidriges Verhalten des Mieters verursacht worden ist.
mehrAltersvorsorgezulage: Tilgung eines im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommenen Darlehens kann wohnungswirtschaftliche Verwendung sein
In der Tilgung eines im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommenen Darlehens kann eine wohnungswirtschaftliche Verwendung i. S. d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen sein. Die Auszahlung begünstigten Altersvorsorgevermögens ist zu gewähren.
mehrEntfallen der erweiterten Gewerbeertragskürzung für Grundstücksunternehmen wegen Haltens von Oldtimerfahrzeugen als Kapitalanlage
Bei einer GmbH, die eigenes Immobilienvermögen hält und verwaltet, entfällt die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn sie als Kapitalanlage zwei Oldtimerfahrzeuge erworben hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
© Albrecht Schmadtke | 2020