Infothek
Umsätze aus der Verwaltung von Hedgefonds nicht umsatzsteuerfrei
Für die Umsätze aus der Verwaltung von Hedgefonds besteht keine Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG, da diese Investmentfonds (Spezial-AIF) aufgrund ihres Klein- und Privatanleger ausschließenden Anlegerkreises nicht mit Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) vergleichbar sind. Für eine „Vergleichbarkeit“ fehlt es daran, dass sich Privatanleger nicht unmittelbar an ihnen beteiligen konnten.
mehrVeränderungsmitteilung als Antrag auf Kindergeld
Das Finanzgericht Köln entschied zum Kindergeldanspruch, insbesondere, ob eine Veränderungsmitteilung als Antrag auf Kindergeld zu werten ist und ob die Auszahlungsbeschränkung (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG) anzuwenden ist.
mehrZur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Mietminderung muss Gericht dem Vortrag zur möglichen touristischen Nutzung einer Nachbarwohnung nachgehen
Wenn ein Wohnungsmieter eine Mietminderung mit dem Vorliegen von Beeinträchtigungen wegen der touristischen Nutzung von Nachbarwohnungen begründet, muss das Gericht dem durch eine Beweisaufnahme nachgehen. An dem Sachvortrag zum Vorliegen von Mietmängeln sind keine überspannten Anforderungen zu stellen.
mehrVerletzung eines Lkw-Fahrers bei Weigerung der Herausgabe von Fahrzeugschlüsseln an die Polizei ist kein Arbeitsunfall
Die Verletzung eines Lkw-Fahrers bei der Weigerung der Herausgabe von Fahrzeugschlüsseln an Polizeibeamte ist kein Arbeitsunfall, wenn die Auseinandersetzung mit der Polizei, die zur Verletzung führte, nicht mehr im sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stand.
mehrFondsetablierungskosten: Aufwendungen für „Pre-Opening-Zahlung“ und eine Pachtgarantie als Anschaffungskosten
Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds können Fondsetablierungskosten im Sinne von § 6e Abs. 2 EStG darstellen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
© Albrecht Schmadtke | 2020