Infothek
Berücksichtigung einer französischen Pension als eine einer deutschen Beamtenpension vergleichbare Leistung im Rahmen des Progressionsvorbehalts
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte über die Besteuerung der französischen Pension zu entscheiden. Die in Deutschland ansässige Steuerpflichtige erzielte eine Leibrente der Deutschen Rentenversicherung Bund und erhielt zusätzlich eine Pension von einer öffentlichen französischen Kasse.
mehrErste Tätigkeitsstätte eines Flugzeugführers in Betriebsgebäuden des Arbeitgebers am Flughafen - Fahrtkosten durch Entfernungspauschale abgegolten
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zur ersten Tätigkeitsstätte eines Flugzeugführers in Betriebsgebäuden des Arbeitgebers am Flughafen nach dem ab 01.01.2014 gültigen neuen Reisekostenrecht.
mehrNachweis des Zugangs einer Kündigung: Bei Einwurf-Einschreiben Einlieferungsbeleg nicht ausreichend
Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus allein reichen nicht. Die rechtssicherste Alternative zur Zustellungsform des Einwurf-Einschreibens wäre der Einwurf in den Hausbriefkasten durch persönlich bekannte Boten, die dann problemlos als Zeugen benannt werden könnten.
mehrTechnische Möglichkeit des Nichterreichens einer E-Mail - Absenden kein Anscheinsbeweis
Für den Zugang einer E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis, denn es ist technisch möglich, dass eine E-Mail trotz des Absendens nicht beim Empfänger ankommt. Der Absender kann aber den Zugang beim Empfänger z. B. durch Anforderung einer Lesebestätigung nachweisen.
mehrSteuerabzug nach § 50a EStG - Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen
Das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
© Albrecht Schmadtke | 2020