Infothek
Motorradfahrer wird durch aufgeschleuderte Steine eines Traktors beim Mähen verletzt - Anspruch auf Schadensersatz?
Eine als Kraftfahrzeug nutzbare Arbeitsmaschine gilt bei der Ausführung fahrender Arbeiten als “in Betrieb”. Mäht ein Traktor mit entsprechendem Gerät am Straßenrand entlangfahrend eine Wiese und verursacht dabei Schäden bei Dritten, ist dessen Betrieb als Kraftfahrzeug gegeben. Die Versicherung des Halters muss daher für die verursachten Schäden haften.
mehrPfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie bestätigt
Eine vom Arbeitgeber zusätzlich zum regelmäßigen Einkommen gezahlte Inflationsausgleichsprämie gilt als Arbeitseinkommen und ist als solches pfändbar.
mehrBelastung der Raumluft im Schlafzimmer mit Formaldehyd - Kosten für kompletten Abriss des Bestandsgebäudes und für Neubau nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig
Bei Feststellung einer Formaldehydkonzentration von 0,112 ppm im Schlafzimmer eines Altbaus sind die Kosten für den vom Steuerpflichtigen vorgenommenen Abriss des Bestandsgebäudes und eines Neubaus nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.
mehrVortragsfähiger Gewerbeverlust einer ausländischen Kapitalgesellschaft bei Einbringung des Geschäftsbetriebs der einzigen inländischen Betriebsstätte in eine Personengesellschaft
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust mit Einbringung des Geschäftsbetriebs ihrer einzigen inländischen Betriebsstätte in eine Personengesellschaft, an deren Vermögen die einbringende Kapitalgesellschaft zu 100 % beteiligt ist, auf die aufnehmende Personengesellschaft übergeht.
mehrEigenbedarfskündigung eines Anwalts, um Kanzlei in Wohnung zu betreiben, kann rechtmäßig sein
Wenn ein Rechtsanwalt in seiner Eigentumswohnung eine Kanzlei betreiben und darin auch wohnen will, darf er seinen Mietern deswegen kündigen. Die Absicht, in einer Wohnung nicht nur zu wohnen, sondern auch eine Kanzlei zu betreiben, kann ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung der dort lebenden Mieter darstellen. Es reicht, wenn dem Vermieter sonst ein „beachtenswerter“ bzw. „anerkennenswerter Nachteil“ entstünde.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
© Albrecht Schmadtke | 2020