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Vermögensübergabe- und Versorgungsverträge: Keine Berücksichtigung der Barleistungen als Sonderausgaben bei fehlendem Rechtsbindungswillen
Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob die Vermögensübergabe- und Versorgungsverträge bei Zweifeln am Rechtsbindungswillen aufgrund jahrelang nicht erbrachter Altenteilsleistungen und Rückkehr zum vertragsgemäßen Verhalten erst nach Verurteilung zur Zahlung von Barleistungen steuerlich anzuerkennen sind.
mehrSatzungen für Zweitwohnungssteuer der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind unwirksam
Die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist unwirksam, wenn mit der Heranziehung des in Euro/m² ausgedrückten reinen Bodenrichtwertes der Lagewert selbst maßstabsprägend wird, ohne dass er seinerseits den erforderlichen mindestens lockeren Bezug zu dem zu besteuernden Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung aufweist.
mehrNach unverschuldetem Unfall können auch hohe Mietwagenkosten über dem üblichen Richtwert angemessen sein
Nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall kann der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen haben. Zahlen dafür muss die gegnerische Versicherung. Welche Mietwagenkosten angemessen sind, orientiert sich auch nach den Verhältnissen vor Ort.
mehrVerspätete Pauschalbesteuerung für betriebliche Jubiläumsfeier - Nachzahlung der Sozialversicherung
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.
mehrMaßstab der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags für Gasversorgungsunternehmen bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, nach welchem Maßstab der Gewerbesteuermessbetrag für ein Gasversorgungsunternehmen, das ein Versorgungsnetz als mehrgemeindliche Betriebsstätte unterhält, zu zerlegen ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
© Albrecht Schmadtke | 2020