Infothek
Gewinn aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien als Arbeitslohn
Gewinne aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien können unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch das Dienstverhältnis veranlasst und damit Zuwendungen des Arbeitgebers sein.
mehrFrachtführer ist nicht Schuldner für Kaffeesteuer
Die Steuerschuldnerschaft im nicht harmonisierten Kaffeesteuerrecht ist auf den Versender begrenzt. Eine weite Auslegung des Versenderbegriffs dahingehend, auch den Frachtführer zu erfassen, ist ausgeschlossen.
mehrLagerhalter für Goldanlagen muss von Anlagegesellschaft getäuschten Anlegern keinen Schadensersatz leisten
Der Lagervertrag zwischen einer Anlagegesellschaft für Goldanlagen und dem Betreiber eines Hochsicherheitslagers entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Anleger. Ohne Kenntnis des kriminellen Vorgehens der Anlagegesellschaft bestehen auch keine Ansprüche der geschädigten Anleger gegen die Lagerhalterin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
mehrFluggesellschaft erstattet Flugkosten nach Stornierung an Flugvermittlerin - Keine Erfüllung des Rückzahlungsanspruch des Fluggastes
Wenn ein Flug über einen Vermittler gebucht wurde und der Flug dann storniert wird, wird die Fluggesellschaft von ihrer Pflicht zur Rückzahlung der Flugkosten nicht dadurch befreit, dass sie an den Vermittler die Kosten erstattet. Der Flugvermittler ist ohne Ermächtigung des Fluggastes nicht zum Empfang von Leistungen berechtigt.
mehrBerichtigung der Kirchensteuerfestsetzung: Unterbliebene Eintragung der Beendigung der Kirchensteuerpflicht als offenbare Unrichtigkeit
Das Finanzgericht Münster hatte bzgl. einer abgelehnten Berichtigung der Kirchensteuerfestsetzung zur Frage zu entscheiden, ob die unterbliebene Eintragung der Beendigung der Kirchensteuerpflicht zu einer offenbaren Unrichtigkeit führen kann.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
© Albrecht Schmadtke | 2020